Mitgliedschaft

Vorwort:

 

Achtung! Alle wichtigen Unterlagen, wie Satzung, Trainingsordnung, Schutzausrüstung, Vereinsbekleidung, Mitgliedschaftsantrag [WKA], Mitgliedschaftsantrag [Verein], sowie Kündigung und Einzugsermächtigung findet Ihr unter »Infos«.

"Mens Sana in Corpore Sano" - Viele werden sich noch an diesen lateinischen Satz erinnern, nach dem ein gesunder Geist in einem gesunden Körper wohnt. Auch wenn es bekannte Ausnahmen gibt, halten wir die intensive körperliche Betätigung immer noch für eine wesentliche Komponente des Alltags. So werden Aggressionen abgebaut, der Körper wird fit gehalten und man fühlt sich einfach wohler.
Wichtig in unserem Verein ist es Agressionen abzubauen und zu kontrollieren in unserer heutigen Zeit ein wichtiger Gesichtspunkt.Vor allem den Jugendlichen eine sinnvolle und erfüllte Freizeitgestaltung zu bieten, ihnen Werte, wie Disziplin , Ordnung, Kammeradschaft, Fairness gegenüber anderen, Hilfsbereitschaft und Achtung anderer beizubringen.
Unser Verein ist aber nicht dafür da, um sogenannten Schlägern das notwendige Rüstzeug für ihre schlägerischen Ambitionen zu vermitteln.

 


Auszug aus der Satzung des Vereins:

§ 6 Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche Person über 10 Jahre auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung der Satzung und der darauf beruhenden Ordnungen sowie Beschlüssen der Mitgliederversammlung / des Vorstandes bekennt. Über Ausnahmen, insbesondere beim Mindestalter, entscheidet der Vereinsvorstand.
Für Mitglieder unter 16 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters maßgebend.

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmeantrag erworben. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dieser Entscheid ist rechtswirksam und nicht anfechtbar.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben. Davon unberührt bleiben die bis zum Ende der Mitgliedschaftentstandene Ansprüche des Vereines auf Ausgleich von Beitragsrückständen und sonstigen etwaigen rechtsverbindlichen Kosten.

Der Austritt aus dem Verein obliegt der vollständigen Entscheidung des Mitglieds und kann ohne Angabe von Gründen schriftlich beim Vereinsvorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum jeweiligen Halbjahresende eingelegt werden.
Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters maßgebend. [...]

Unsere Mitgliedsbeiträge:

- Kinder und Schüler (bis 16 Jahre): 15,- Euro
- Studenten, Arbeitslose und Jugendliche (ab 16 Jahre): 25,- Euro
- Erwachsene (im Arbeitsverhältnis): 35,- Euro

Die Beiträge werden monatlich, im Voraus, per Lastschrift eingezogen.

(Ausnahmen bedürfen der Entscheidung des Vereinsvorstandes!)

 

Mitgliedschaft in der WKA:

(WKA = World Kickboxing and Karate Association)

Da der Verein auch eine WKA-Schule ist, ist mit dem Aufnahmeantrag gleichzeitig die Mitgliedschaft in WKA, Voraussetzung.

Der Jahresbeitrag beträgt somit: 35,00 Euro

Dieser wird mit dem ersten Vereinsbeitrag abgezogen. Alle folgenden WKA-Jahresbeiträge sind immer dann mit dem Januarbeitrag fällig.


 

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